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Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DS-GV

Sehr geehrter Kunde,

am 25.05.2018 trat die neue Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) in Kraft.
Die Anforderungen der DSGVO erfordern unter Anderem neue Auftragsverarbeitungsverträge (AV).

Diese Verträge sind zwischen IT-Dienstleister und Geschäftskunden verbindlich zu schließen, um nach den Vorgaben der Datenschutz Grundverordnung IT-Services zu erbringen bzw. zu erhalten.

Der Vertrag beschreibt die Maßnahmen und Prozesse, welche wir als IT-Dienstleister zum Schutz Ihrer Daten und zur Einhaltung der DSGVO umsetzen.

Sie können den Vertrag hier herunterladen:

Bitte unterschreiben Sie den Vertrag und senden Sie uns diesen dann an adv@edv-bv.com zurück.

Wir senden Ihnen dann den gegengezeichneten Vertrag für Ihre Unterlagen zurück.


Vielen Dank.

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