Übergangsfristen bei der Umstellung auf E-Rechnungen
2025
2026
2027
2028
Für Rechnungsaussteller
E-Rechnung
Wahl
Wahl
Pflicht (wenn Gesamtumsatz
im Vorjahr über 800.000€)
Pflicht
Sonstige Rechnung
Wahl (teils mit Zustimmung des Empfängers)
Wahl (teils mit Zustimmung des Empfängers)
Wahl (mit Zustimmung des Empfängers, wenn Umsatz im Vorjahr max. 800.000 €)
Verbot
EDI-Verfahren
Wahl (mit Zustimmung des Empfängers)
Wahl (mit Zustimmung des Empfängers)
Wahl (mit Zustimmung des Empfängers)
Verbot
Für Rechnungsempfänger
E-Rechnung
Pflicht
Pflicht
Pflicht
Pflicht
Rechtlicher Hinweis: Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen zu gesetzlichen Vorgaben im Bereich der E-Rechnung dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und wurden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Dennoch übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Inhalte. Rechtsvorschriften können sich ändern, und die konkrete Anwendung kann von individuellen Umständen abhängen. Wir empfehlen daher, sich im Zweifel an eine fachkundige Stelle zu wenden. Eine Haftung für etwaige Schäden, die aus der Nutzung der bereitgestellten Informationen entstehen, wird ausgeschlossen.