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Übergangsfristen bei der Umstellung auf E-Rechnungen

2025

2026

2027

2028

Für Rechnungsaussteller

E-Rechnung

Wahl

Wahl

Pflicht (wenn Gesamtumsatz
im Vorjahr über 800.000€)

Pflicht

Sonstige Rechnung

Wahl (teils mit Zustimmung des Empfängers)

Wahl (teils mit Zustimmung des Empfängers)

Wahl (mit Zustimmung des Empfängers, wenn Umsatz im Vorjahr max. 800.000 €)

Verbot

EDI-Verfahren

Wahl (mit Zustimmung des Empfängers)

Wahl (mit Zustimmung des Empfängers)

Wahl (mit Zustimmung des Empfängers)

Verbot

Für Rechnungsempfänger

E-Rechnung

Pflicht

Pflicht

Pflicht

Pflicht

Rechtlicher Hinweis: Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen zu gesetzlichen Vorgaben im Bereich der E-Rechnung dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und wurden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Dennoch übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Inhalte. Rechtsvorschriften können sich ändern, und die konkrete Anwendung kann von individuellen Umständen abhängen. Wir empfehlen daher, sich im Zweifel an eine fachkundige Stelle zu wenden. Eine Haftung für etwaige Schäden, die aus der Nutzung der bereitgestellten Informationen entstehen, wird ausgeschlossen.

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